Staubtrocken? Von wegen! – Was man zu Quarzfeinstaub wissen sollte
Interview mit unserem Kollegen Johannes Sieger, Umweltmanager bei Quarzwerke.
Herr Sieger, Sie sind seit November 2025 bei den Quarzwerken und hier zuständig für den betrieblichen Umweltschutz und Verbandsarbeit. Was bedeutet betrieblicher Umweltschutz eigentlich?

Der Umweltschutz befasst sich grundsätzlich damit, die Schutzgüter Wasser, Boden, Natur, Klima und Luft zu schützen. Der betriebliche Umweltschutz umfasst darauf aufbauend jegliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die von unseren Standorten ausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, Ressourcen zu schonen und gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise die des Immissionsschutzrechts, einzuhalten.
Als Teil der Serviceabteilung „Recht/Umwelt/Kommunikation“ (RUK) berate und unterstütze ich unsere Standorte bei verschiedensten Fragestellungen des betrieblichen Umweltschutzes. Typische Fragestellungen sind zum Beispiel: Welche Emissionsgrenzwerte gelten für unsere Trockneranlagen oder Blockheizkraftwerke? Was ist bei der Entsorgung von Abfällen zu beachten? Welche Anforderungen müssen Waschplätze, Eigenverbrauchstankstellen und Chemikalienlager erfüllen? Was ist in Genehmigungsverfahren für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen zu beachten? Welchen neuen gesetzlichen Anforderungen müssen wir nachkommen und wie setzen wir diese um?
Quarzfeinstaub ist ein spezielles und sensibles Thema meines Aufgabenbereichs. Die Thematik ist komplex, wird fortwährend von Wissenschaft und Regulatorik behandelt und betrifft uns insbesondere in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Chemikalienrecht. Letzteres regelt unter anderem, wie wir unsere Produkte korrekt einstufen, kennzeichnen und verpacken müssen, um gesetzeskonform zu sein.
Was ist überhaupt Staub? Und was hat es mit der Partikelgröße auf sich?
Staub begegnet uns eigentlich überall – zu Hause, draußen in der Umwelt, in Städten, aber natürlich auch in industriellen Betrieben. Dabei handelt es sich um fein verteilte feste Partikel in der Luft. Diese Partikel können aus unterschiedlichen Quellen stammen: aus natürlichen Materialien wie Sand oder Erde, verursacht durch Winderosion oder Vulkanismus, durch mechanische Prozesse wie Mahlen oder Schleifen, durch Luftbewegungen, durch Abrieb im Straßenverkehr oder sie treten in Form von Pollen oder Hautschuppen auf.
An manchen Arbeitsplätzen in unseren Betrieben entsteht prozessbedingt Staub, der als A-Staub bezeichnet wird und bis in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringen kann. Die Partikel der A-Staubfraktion haben einen Durchmesser von unter 10 µm. Zum Vergleich: Ein menschliches Haar hat einen Durchmesser von ca. 100 µm.
Als Quarzfeinstaub wird der Anteil des A-Staubes bezeichnet, der sich aus Quarz zusammensetzt. In Deutschland gilt bei Tätigkeiten, bei denen Quarzfeinstaub auftreten kann, ein sogenannter Beurteilungsmaßstab1 von 0,05 mg/m³. Um die Größenordnung dieses Wertes greifbarer zu machen: Würde man ihn auf das Luftvolumen im Kölner Dom hochrechnen, läge die Gesamtmenge des darin enthaltenen Staubes bei rund 20 Gramm, was dem Gewicht von etwa sieben Zuckerwürfeln entspricht.
Welche gesundheitlichen Auswirkungen können denn entstehen, wenn man Quarzfeinstaub einatmet?
Zunächst einmal muss man sich bewusst machen, dass wir alle unser Leben lang Staub einatmen – überall auf der Welt. Unsere körpereigenen Schutzmechanismen, wie Nasenhaare, Schleimhäute und Flimmerhärchen, sowie unser Immunsystem sind generell sehr gut darin, uns vor Stäuben zu schützen. Nicht jeder Staub ist also automatisch gesundheitsschädlich. Quarzfeinstaub kann jedoch die tieferen Lungenbereiche erreichen und muss deshalb gesondert betrachtet werden.
Eine gesundheitliche Gefährdung durch Quarzfeinstaub besteht nur, wenn über einen langen Zeitraum hinweg hohe Mengen am Arbeitsplatz eingeatmet werden. Wenn man diesem Staub nur kurzfristig und vereinzelt ausgesetzt ist, geht davon keine Gesundheitsgefährdung aus.
Wenn man jedoch über einen langen Zeitraum – also mehrere Jahrzehnte lang an jedem Arbeitstag – Quarzfeinstaub oberhalb des geltenden Beurteilungsmaßstabes2 ausgesetzt ist, besteht ein erhöhtes Risiko, eine Silikose zu entwickeln – eine Staublungenerkrankung, bei der die Lunge dauerhaft geschädigt wird. Dieser Zusammenhang zwischen Quarzfeinstaub und Silikose ist seit Jahrzehnten wissenschaftlich belegt. Deshalb setzt unsere Branche – und setzen die Quarzwerke – bereits seit den 1930er‑Jahren auf technische, organisatorische, verhaltensbezogene und persönliche Schutzmaßnahmen, die mit neuen technischen Möglichkeiten kontinuierlich weiterentwickelt wurden.
Wo tritt Quarzfeinstaub überhaupt auf und wie schützen wir die Mitarbeitenden konkret?
In unseren Betrieben tritt Quarzfeinstaub nur an wenigen Arbeitsplätzen prozessbedingt in relevanten Konzentrationen auf, beispielsweise in den Mühlen und bei der Absackung. Im Rohsand aus dem Tagebau ist der Anteil an Quarz in der oben beschriebenen, winzigen Partikelgröße hingegen extrem gering. Zudem staubt der Rohsand aufgrund seiner natürlichen Feuchtigkeit kaum. Selbst bei Starkwind besteht daher keine Gefährdung durch den Sand in unseren Gruben.
Zum Schutz der Belegschaft setzen wir auf ein Maßnahmenbündel entsprechend dem STOP-Prinzip. Dieses Prinzip sieht eine feste Rangfolge für Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz vor, um Gefährdungen zu minimieren. STOP steht dabei für Substitution (Ersatz), technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmaßnahmen.
Technisch bedeutet das: Betroffene Anlagen sind, wo immer möglich, staubdicht gekapselt. Leistungsstarke Absaugungen führen die Luft über Filtersysteme ab, die den Staub herausfiltern. Leitstände verfügen über eine separate, unabhängige Frischluftversorgung und stehen unter leichtem Überdruck. Dadurch wird selbst beim Betreten des Leitstandes das Eindringen von Staub verhindert.
In vielen Werken, beispielsweise in Frechen, sind zudem Saugleitungssysteme installiert. An deren Anschlüssen können spezielle Absaugaufsätze befestigt werden, mit denen sich Böden und Anlagenbereiche gezielt absaugen lassen. So verhindern wir, dass sich Staub ansammelt oder aufwirbelt. Der Einsatz eines Besens wäre kontraproduktiv, da er den Staub lediglich verteilt und erneut in die Luft bringt.
Zu den organisatorischen Schutzmaßnahmen bei den Quarzwerken zählen regelmäßige Schulungen, Unterweisungen und Begehungen sowie die Bereitstellung von Informationen. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen zählt zuletzt das Tragen von FFP3-Masken an bestimmten Arbeitsplätzen.
An allen relevanten Arbeitsplätzen lassen wir regelmäßig Arbeitsplatzmessungen durch akkreditierte Fachbetriebe durchführen. Wenn der Beurteilungsmaßstab3 überschritten wird, reagieren wir umgehend: Wir analysieren die Ursache, leiten geeignete Maßnahmen ab, setzen diese um und überprüfen anschließend ihre Wirksamkeit durch Kontrollmessungen.
Was ist noch besonders wichtig zu wissen, wenn wir über Quarzfeinstaub sprechen?
Es ist besonders wichtig, das Thema Quarzfeinstaub sachlich einzuordnen. Gesundheitsrelevante Mengen an Quarzfeinstaub treten ausschließlich an bestimmten Arbeitsplätzen in unseren Werken auf. An den anderen Arbeitsplätzen sowie für Anwohnerinnen und Anwohner besteht keine Gefährdung – auch nicht bei besonderen Wetterlagen wie zum Beispiel Starkwindereignissen.
Gleichzeitig sollte man das Thema auch im privaten Umfeld im Blick behalten. Dies betrifft insbesondere die passionierten Hobby-Heimwerker unter uns. Denn auch bei Tätigkeiten wie Bohren, Schleifen, Sägen oder dem Umfüllen und Anrühren trockener, quarzhaltiger Materialien kann Quarzfeinstaub freigesetzt werden. Abhilfe schaffen hier einfache, aber wirksame Maßnahmen: Absaugung direkt an der Entstehungsstelle (bspw. mit einem Staubsauger) eine gute Durchlüftung des Arbeitsraums, das Befeuchten der Arbeitsfläche und das Tragen einer FFP3-Maske.
Vielen Dank für das spannende Interview.
- Im deutschen Recht sind so genannte „Beurteilungsmaßstäbe“ heranzuziehen, wenn es für eine Substanz (hier Quarzfeinstaub) keinen stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gibt. Während ein AGW rechtsverbindlich ist, dient ein Beurteilungsmaßstab der Beurteilung, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichen. ↩︎
- s. Fußnote Nr.1 ↩︎
- s. Fußnote Nr.1 ↩︎


