Die Geschichte eines kleinen Wertes, der Großes bewirkte: Der MAK-Wert
Wer heute in Bergwerken, Steinbrüchen oder in der Aufbereitung von Quarzsanden – wie das Mahlen zu einem feinen Mehl – arbeitet, kennt das Arbeitssicherheitsthema Feinstaub. Doch nur wenige wissen, dass die Schutzregeln dazu eine lange und spannende Entwicklung hinter sich haben. Einen besonders wichtigen Wert betrachten wir heute im Throwback Thursday: den MAK-Wert.
„MAK“ steht für Maximale Arbeitsplatzkonzentration und beschreibt die höchste zulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft, bei der keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten waren.
Die ersten MAK-Werte wurden 1956 von der sogenannten MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) veröffentlicht. Bis in die 1960er Jahre hinein war für den Gesetzgeber der Umgang mit Staub am Arbeitsplatz noch weit entfernt von heutigen Standards. Staub wurde zwar schon als mögliches Gesundheitsrisiko betrachtet, aber die Messmethoden waren ungenau. Es wurde nicht die tatsächliche Masse des Staubs gemessen, sondern meist nur gezählt, wie viele sichtbare Partikel in der Luft vorhanden waren.
Interessant ist auch, wie viele Unternehmen bis in die 1950er Jahre versuchten, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Technische Absaugungen oder Atemschutzmasken, wie sie heute regulär zum Einsatz kommen, waren noch nicht verbreitet. Stattdessen setzte man vielerorts auf medizinische oder sogenannte „vorsorgliche“ Maßnahmen.
In vielen Betrieben wurde zum Beispiel regelmäßig Milch ausgegeben – besonders an Arbeitsplätzen mit hoher Staubbelastung. Man hoffte damals, Milch könne den Staub im Körper „binden“ oder die Atemwege reinigen. Heute wissen wir: Das funktioniert nicht. Staub wird schließlich eingeatmet und landet nicht im Magen.
Bei den Quarzwerken begann der Staubschutz früher: bereits in den 1930er Jahren setzte sich Otto Lindemann in enger Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht aktiv für den Schutz der Mitarbeitenden ein. Neben der täglichen Milchration kam schon damals die neuste Technik zur Vermeidung von Staub am Arbeitsplatz zum Einsatz. Einige technische Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Luftdusch-Kabine, wurden von Otto Lindemann eigenhändig entworfen.
Ein Wendepunkt: Die Johannesburger Konvention
Ein wichtiger Schritt hin zur modernen Staubmessung war die sogenannte „Johannesburger Konvention“. Sie wurde im Februar 1959 auf einer internationalen Pneumokoniose-Konferenz im südafrikanischen Johannesburg beschlossen. Ziel war es, weltweit einheitlich festzulegen, welche Staubanteile überhaupt als gesundheitsgefährdender Feinstaub gelten und wie sie gemessen werden.
1971 wurden schließlich erstmals verbindliche MAK-Werte eingeführt, welche primär dem Schutz vor möglichen Gesundheitsrisiken dienten.
Damit begann die moderne und vergleichbare Staubmessung. Auch die Analyseverfahren, die im Kern bis heute genutzt werden, wurden in dieser Zeit entwickelt.
Im Jahr 2005 wurden die MAK-Werte zwar offiziell durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst. Dennoch haben sie bis heute Bedeutung und werden weiterhin jährlich von der MAK-Kommission überarbeitet. Während MAK-Werte bis 2005 rechtlich verbindlich waren, dienen sie seither als wissenschaftliche Grundlage für neue AGW. Diese werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) geprüft und bei Bedarf als verbindliche Grenzwerte in die Gefahrstoffverordnung übernommen.
Heute gilt: Moderne Messgeräte, klare Grenzwerte, regelmäßige Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen sorgen dafür, dass Beschäftigte bestmöglich geschützt werden. Der MAK-Wert trägt somit jeden Tag dazu bei, den Arbeitsplatz sicherer zu machen.
Und genau deshalb ist dies eine Geschichte, die man ruhig öfter erzählen darf.
Übrigens, 2006 haben Quarzwerke eine wesentliche Rolle bei der Gründung des Sozialen Dialogs „Quarzfeinstaub“ übernommen. (weitere Infos: Home | Nepsi | The European Network on Silica)


